Ihr Testament für das Leben
Falls Sie auch nach Ihrem Tod Tieren in Not helfen möchten, bestehen für Sie zwei Möglichkeiten:
Testament-Spender (Teilspender)
Geeignet für Menschen, die bereit sind, eine Teilsumme ihres Erbes für einen guten Zweck festzuschreiben. Hier wird von Ihnen ein Teilbetrag Ihres Vermögens festgelegt, den Sie der Tierhilfe Costa del Almeria e.V. hinterlassen möchten.
Damit entzieht der Erblasser anderen vorhandenen Erben nicht das ganze Erbe und hat dennoch zu Lebzeiten schon das gute Gefühl, nach seinem Ableben noch viel Gutes für den Tierschutz getan zu haben.
Erblasser (Erbschaft)
Geegneit für Menschen, die keine Erben haben und bei denen ihr Vermögen ohne Testament an den Staat fallen würde. So gut wie niemand möchte doch sein Geld in die Hände von Staat und Politik geben.
Stattdessen können Sie im Sinne des aktiven Tierschutzes ein Testament zu Gunsten der Tierhilfe Costa del Almeria e.V. aufsetzen, damit den Tieren, die in Not geraten und an uns übergeben worden sind, geholfen werden kann.
Als gemeinnütziger Verein sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Sprechen Sie mit einemNotar Ihres Vertrauens über die richtige Vorgehensweise. Machen Sie sich bitte auch jetzt schon Gedanken über den Verbleib Ihres Tieres, falls Sie es aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr selbst versorgen können. Entscheiden Sie noch selbst, wer sich um Ihr Tier kümmern soll mit einer Vorsorgevollmacht.
